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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Geburtshaus Bremen Wallheinke & Partnerinnen

§ 1 Anmeldung und Zahlung

1 Anmeldung
Die Anmeldungen zu Kursen im Geburtshaus Bremen erfolgt online über die Website 
www.geburtshaus-bremen.de. Die Möglichkeit der Teilnahme am Kurs besteht erst nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung, die wir in der Regel per E-Mail versenden.


2 Bestätigung der Anmeldung

Das Vertragsverhältnis mit dem Geburtshaus Bremen Wallheinke & Partnerinnen kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die PartG einen freien Kursplatz bestätigt hat, die Kursgebühr überwiesen wurde und eine Anmeldebestätigung versendet wurde. Jedoch unter dem Vorbehalt, dass die festgelegte Mindestteilneh-
merzahl zum Kursbeginn erreicht wird. Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.


3 Zahlung der Kursgebühren

Die Höhe der verbindlichen Kursentgelte ist den Kursbeschreibungen auf der Website der des Geburtshauses Bremen zu entnehmen. Die Kursentgelte sind grundsätzlich umgehend fällig und in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung laut Frist der Zahlungsaufforderung auf das von der PartG angegebene Konto
zu entrichten. In jedem Fall ist die Kursgebühr vor Kursstart fällig. 
Für Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, die direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, gelten besondere Teilnahmebedingungen, die gemeinsam mit den AGB ausgegeben werden. Die Nichtteilnahme an einem Kurs entbindet nicht von der Zahlung des Entgelts, es sei denn, es liegt ein Fall
des zulässigen Rücktritts gem. § 3 der AGB bzw. ein wirksamer Widerruf vor.
Mahnkosten gehen zu Lasten des/ der Teilnehmer*in und werden vom Geburtshaus Bremen in Rechnung gestellt. Für jede außergerichtliche Mahnung durch das Geburtshaus Bremen wird dem/der Teilnehmer*in eine Mahngebühr in Rechnung gestellt.


§ 2 Termine und Zeiten

1 Verlegung von Kursterminen
Alle angebotenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Änderungen sind dem Geburtshaus Bremen vorbehalten. Änderungen vor Kursbeginn führen für den/die Kursteilnehmer*in zu einem Sonderkündigungsrecht binnen 7 Tagen. Das Verlegen von einzelnen Terminen im Kursverlauf hat kein Sonderkündigungsrecht oder Teilerstattungen zur Folge. Im Falle einer Terminverschiebung oder eines Kursausfalls informiert das Geburtshaus den/die Teilnehmer*in rechtzeitig. Ausgefallene Stunden versuchen wir nach Möglichkeit nachzuholen. Bei nicht Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl behält sich das Geburtshaus Bremen vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.

§ 3 Rücktritt, Stornierung und Erstattungen von Kursentgelten


1 Rücktritt und Kündigung durch das Geburtshaus Bremen

Werden ausgeschriebene Kurse durch die Geschäftsführung abgesagt, z.B. weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, werden die Teilnehmer*innen über die Absage unverzüglich schriftlich, in Ausnahmefällen auch telefonisch, informiert. Bereits eingezahlte Kursentgelte werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet.

2 Stornierung durch Teilnehmer*innen
Die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss und ist gewahrt, wenn der Widerruf innerhalb dieser eingeht.
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 8 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Erfolgt der Rücktritt später als 8 Wochen vor Kursbeginn, wird 50% der Kursgebühr, ab 4 Wochen vor Kursbeginn 100% fällig. Kann durch Nachrücken einer Teilnehmerin von der Warteliste Ersatz gefunden werden, fallen keine Gebühren an.
Gesetzlich versicherte Frauen: Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse den Geburtsvorbereitungs- und die Rückbil­dungs­kurse in voller Höhe. Die Kosten für versäumte Stunden werden von der Kasse nicht übernommen und gehen zu Lasten der Kurs­teilnehmerin.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei Rückbildungskursen nur dann gewährleistet, wenn der Kurs bis zum 9. Lebensmonat abgeschlossen wird.

Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Kranken­kasse übernommen und werden der Teilnehmerin zu 100% als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt.
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der HebGebO Bremen, die sie bei ihrer PKV einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.

Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Privaten Krankenversicherung übernommen.

3 Umbuchung

Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann das Geburtshaus die Umbuchung in einen anderen Kurs zulassen. 

§4 Teilnahmebescheinigung


Nach regelmäßig absolviertem Kurs kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Die erste Teilnahmebescheinigung ist kostenlos.

§5 Hausordnung


Es gilt die Hausordnung des Geburtshaus Bremen. Im gesamten Haus darf nicht geraucht werden. Die Hinweise der Mitarbeiter*innen sind zu beachten. Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

§6 Haftung, Ausnahmen von diesen Teilnahmebedingungen


Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit übernimmt das Geburtshaus Bremen nur für diejenigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Geburtshaus Bremen beruhen. Für sonstige Schäden übernimmt das Geburtshaus Bremen die Haftung nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Geburtshaus Bremen beruhen.


1 Haftung für Eigentum

Das Geburtshaus Bremen übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe. Das Geburtshaus Bremen übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmer*innen (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird. Das Geburtshaus Bremen übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§7 Reklamation über Dienstleistungen des Geburtshaus

Bremen
Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des Geburtshaus Bremen sind der Geschäftsstelle des Geburtshaus Bremen schriftlich binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen. Sollten Verletzungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung auftreten, so sind diese unverzüglich mündlich bei der jeweiligen Kursleitung anzuzeigen, sowie schriftlich in der Geschäftsstelle zu melden.


§8 Gerichtsstand


Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Bremen.

Montag, 28.04.2025